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   OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09   

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https://dejure.org/2011,36650
OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09 (https://dejure.org/2011,36650)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.08.2011 - 4 U 38/09 (https://dejure.org/2011,36650)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. August 2011 - 4 U 38/09 (https://dejure.org/2011,36650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    1. Zur Zulässigkeit einer Regressklage, mit der der Haftpflichtversicherer eines im Vorprozess zum Schadensersatz gegenüber der Patientenseite verurteilten Geburtshelfers nunmehr im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs Regressansprüche gegen die Hebamme sowie einen anderen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Inanspruchnahme auf Gesamtschuldnerausgleich nach Abweisung der Klage gegen einzelne Gesamtschuldner; Verteilung der Verantwortlichkeit unter mehreren geburtshelfenden Ärzten in einer sich zuspitzenden Geburtssituation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 425; BGB § 426; BGB § 823; ZPO § 325; StGB § 13; StGB § 323 c
    Regressklage des Haftpflichtversicherers gegen Gesamtschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Inanspruchnahme auf Gesamtschuldnerausgleich nach Abweisung der Klage gegen einzelne Gesamtschuldner; Verteilung der Verantwortlichkeit unter mehreren geburtshelfenden Ärzten in einer sich zuspitzenden Geburtssituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 725
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 16.11.1908 - VI 607/07

    Ausgleichsanspruch aus §§ 426, 830, 840 B.G.B. Verjährung

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09
    Zur Zulässigkeit einer Regressklage, mit der der Haftpflichtversicherer eines im Vorprozess zum Schadensersatz gegenüber der Patientenseite verurteilten Geburtshelfers nunmehr im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs Regressansprüche gegen die Hebamme sowie einen anderen Frauenarzt geltend macht, nachdem im Ausgangsverfahren die dahingehende Klage des geschädigten Kindes ohne Erfolg geblieben war (Anschluss an RGZ 69, 422, 426).

    Vielmehr bleibt der im Vorprozess gegenüber der Gläubigerseite obsiegende Gesamtschuldner im Innenverhältnis ausgleichspflichtig (ständige Rechtsprechung seit RGZ 69, 422, 426; vgl. nur Staudinger-Noack (2005), Rdn.73 zu § 425 BGB und Rdn.13ff. zu § 426 BGB m.w.N.; MK-Gottwald, 3. Aufl., Rdn. 83 zu § 325 ZPO).

  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09
    Dieser Grundsatz gilt auch im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung: Sobald ein approbierter Arzt in die von einer Hebamme überwachte Geburtssituation eintritt, übernimmt er auch gegenüber dem nichtärztlichen Personal die Verantwortung für das weitere Geburtsgeschehen (OLG Koblenz, VersR 2001, 897, dort Rdnr.52 im Anschluss an BGHZ 129, 6, 11; OLG Karlsruhe VersR 2003, 116, dort Rdnr.27f.).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09
    Soweit entsprechend der Darstellung der Hebamme von einem ungeklärten Verbleib der CTG-Aufzeichnungen vor 12.58 Uhr auszugehen ist, muss sich die Klägerseite außerdem entgegenhalten lassen, dass sich die ärztliche Befundsicherungspflicht eines leitenden Geburtshelfers auch auf die Aufbewahrung der erhobenen Befunde bezieht (vgl. BGHZ 132, 47, 50).
  • BGH, 08.02.2000 - VI ZR 325/98

    Garantenstellung des angestellten Arztes

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09
    Sobald ein Arzt einen hilfebedürftigen Kranken als Patienten annimmt, treffen ihn auch unabhängig vom Bestehen eines Behandlungsverhältnisses sämtliche Garantenpflichten (vgl. etwa Laufs/Katzenmeier/Lipp, ArztR, 6.Aufl., S.89f. m.w.N.; MK-Freund (2003), Rdnr.161 zu § 13 StGB; ferner BGH MedR 2001, 310).
  • BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65

    Vernachlässigung ärztlicher Pflichten als unterlassene Hilfeleistung -

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09
    Wie allgemein anerkannt ist, endet auch eine ärztliche Garantenstellung aus tatsächlicher Behandlungsübernahme, sobald ein anderer Arzt die weitere Behandlung übernommen hat (Lipp a.a.O., Rdnr.5 im Anschluss an BGHSt 21, 50, 53f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2001 - 7 U 46/99

    Haftung des Krankenhausträgers - Personalleistungen des Belegarztes - Hebamme als

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09
    Dieser Grundsatz gilt auch im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung: Sobald ein approbierter Arzt in die von einer Hebamme überwachte Geburtssituation eintritt, übernimmt er auch gegenüber dem nichtärztlichen Personal die Verantwortung für das weitere Geburtsgeschehen (OLG Koblenz, VersR 2001, 897, dort Rdnr.52 im Anschluss an BGHZ 129, 6, 11; OLG Karlsruhe VersR 2003, 116, dort Rdnr.27f.).
  • OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98

    Anspruchsberechtigung des neugeborenen Kindes bei vorgeburtlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09
    Dieser Grundsatz gilt auch im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung: Sobald ein approbierter Arzt in die von einer Hebamme überwachte Geburtssituation eintritt, übernimmt er auch gegenüber dem nichtärztlichen Personal die Verantwortung für das weitere Geburtsgeschehen (OLG Koblenz, VersR 2001, 897, dort Rdnr.52 im Anschluss an BGHZ 129, 6, 11; OLG Karlsruhe VersR 2003, 116, dort Rdnr.27f.).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 24/09

    Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09
    Dagegen ist es der Klägerin wegen der Rechtskraftwirkung nach § 325 I ZPO verwehrt, einen übergeleiteten Anspruch iSd § 426 II BGB geltend zu machen (vgl. dazu jetzt BGH VersR 2009, 1688 = NJW-RR 2010, 831, dort Rdn.12).
  • BGH, 16.03.2007 - VI ZR 42/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09
    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Versicherungsnehmers blieb ohne Erfolg (Nichtannahmebeschluss des BGH vom 13.02.2007 - VI ZR 42/06 -).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21

    Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten;

    Zwar treffen einen Arzt, der einen hilfsbedürftigen Kranken als Patienten an- bzw. übernimmt, in jedem Fall - unabhängig vom Bestehen eines rechtswirksamen Behandlungsverhältnisses (§ 630a BGB) - sämtliche ärztliche Garantenpflichten, die gebotenen medizinischen Maßnahmen im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren zu ergreifen, um die einem Kranken drohenden Schädigungen abzuwenden und seine Gesundheit wieder herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2000 - VI ZR 325/98, NJW 2000, 2741 ; OLG Bamberg, Urteil vom 01.08.2011 - 4 U 38/09, NJOZ 2012, 936 ; Ulsenheimer , in: Laufs/Kern/Rehborn, Hdb. d. Arztrechts 5 , § 150 Rn. 14 m.w.N.).

    Diese ärztliche Garantenstellung endet jedoch, sobald ein anderer Arzt die Behandlung übernimmt (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 01.08.2011 - 4 U 38/09, NJOZ 2012, 936 ) oder der Patient in eine andere stationäre oder ambulante Abteilung verlegt wird (vgl. Ulsenheimer , in: Laufs/Kern/Rehborn, Hdb. d. Arztrechts 5 , § 150 Rn. 14 a.E. sowie § 151 Rn. 2).

    Diese Maßstäbe indes gelten nur für den für die jeweilige Struktur und Organisationsbereich Verantwortlichen (vgl. Erlinger/Warntjen/Bock , in: MAH-Strafverteidigung 2 , § 50 Rn. 40) und allenfalls solange organisatorische Überschneidungen zwischen den jeweiligen Verantwortungsbereichen bestehen (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 01.08.2011 - 4 U 38/09, NJOZ 2012, 936 ).

  • OLG Bamberg, 19.09.2016 - 4 U 38/15

    Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem

    Wie dem Senat aus mehreren Verfahren mit schwierigster Begutachtungsmaterie bekannt ist (vgl. etwa Senat VersR 2012, 725 = GesR 2012, 301, Rn.94ff.) gehört Prof. Dr. R. (nachfolgend nur: Prof. R.) zu den bundesweit und damit zugleich im internationalen Maßstab führenden Fachleuten auf dem Gebiet der Frauenheilkunde.

    Der Senat selbst war mit der Konstellation eines extremen Geburtsschadens beispielsweise in dem von ihm wiederholt beurteilten Fall des u. a. taub, fast blind sowie mit extremen Gelenkkontrakturen geborenen Kindes Z. befasst gewesen (vgl. das durch NA-Beschluss des BGH vom 27.02.2007 - VI ZR 42/06 - bestätigte Urteil vom 16.01.2006 im Ausgangsverfahren 4 U 34/02 sowie Senat VersR 2012, 725 = GesR 2012, 301 in dem von der Haftpflichtversicherung des haftenden Belegarztes angestrengten Regressprozess).

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